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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma SPIROLA Elektronik GmbH

Ausgabe: 02.09.2019

1. Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Bestellungen, Produkte und Services der Firma SPIROLA Elektronik GmbH (Spirola). Die Bedingungen treten nach dem erteilten Auftrag in Kraft und werden somit vom Kunden akzeptiert.
  2. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Spirola ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
  3. Ansonsten gilt das Schweizer Recht.

2. Offerten

  1. Die Offerten von Spirola Elektronik GmbH sind freibleibend und gelten innerhalb der befristeten Zeit. Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung sind die Angaben und Preise verbindlich.
  2. Alle Offerten erfolgen schriftlich. Telefonische Auskünfte und Preisangaben haben keine Gültigkeit.
  3. Die Angebotsunterlagen dürfen ohne Einwilligung von Spirola, weder ganz noch teilweise, Dritten zugänglich gemacht werden.
  4. Alle Preise in Offerten und Produkten sind Nettopreise. Spirola berechnet zusätzlich Versand- und Verpackungskosten sowie die Mehrwertsteuer

3. Vertragsabschluss

  1. Bestellungen und Aufträge können schriftlich oder mündlich aufgegeben werden. Durch die schriftliche Auftragsbestätigung wird die Annahme bestätigt.

4. Umfang der Lieferungen und Leistungen

  1. Der Umfang der Lieferung oder Leistung, wird in der Auftragsbestätigung festgehalten. Material oder Zusatzleistungen, die darin nicht definiert wurden, werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Rechte an Software, geistigem Eigentum und Know How

  1. Die entwickelte Software oder Hardware, Dokumentationen, Know-how und Datenträger darf vom Kunden für den vorgesehenen Zweck benutzt, jedoch nicht an Dritte weitergeben werden.
  2. Für das Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software, braucht der Kunde die schriftliche Zustimmung von Spirola.
  3. Bei spezifischen Kundenaufträgen darf der Kunde, für Wartung oder Weiterentwicklung der Software, die Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  4. Das Eigentum an der Software, Unterlagen, Zeichnungen und Know-how, wie auch das Recht zur weiteren Verwendung bleiben in allen Fällen bei Spirola. Dies gilt auch, wenn die Originaldokumente oder der Software Source-Code dem Kunden übergeben wurden.

6. Besondere Entwicklungsaufträge, Änderungen

  1. Spirola ist dazu berechtigt, von einem Entwicklungsauftrag zurückzutreten, sofern die Wünsche des Kunden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erfüllt werden kann. Die entstandenen
  2. Leistungsänderungen können von beiden Seiten beantragt werden. Mehraufwand, der aufgrund einer Leistungsänderung entsteht ist vom Kunden zu entschädigen.

7. Erfüllungsort

  1. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt Pfäffikon ZH als Erfüllungsort.

8. Pflichten

  1. Beide Parteien informieren sich gegenseitig über die technischen Voraussetzungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. Ausserdem informieren sich beide Parteien, über Hindernisse, welche die Erfüllung des Auftrags erschweren. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen und bringt alle notwendigen Angaben, sodass Spirola den Auftrag erfüllen kann.

9. Termine, Lieferfristen

  1. Allfällige Termine und Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung festgehalten und werden so genau als möglich definiert.
  2. Spirola gibt keine rechtliche Gewährleistung zur Einhaltung der Lieferfristen. Jedoch sind wir stets bemüht die Lieferfristen einzuhalten, auch bei unvorhersehbaren Hindernissen.
  3. Bei Verzögerungen der Lieferfrist besteht keine Möglichkeit für Schadenersatz oder die Stornierung des Auftrages.
  4. Um die Lieferfristen bestmöglich einzuhalten ist Spirola darauf angewiesen, alle Angaben, Unterlagen, etc. des Kunden rechtzeitig zu erhalten.

10. Preise

  1. Alle Preise sind in Schweizer Franken und sofern nicht anderweitig festgehalten, verstehen sich die Preise netto, ohne Verpackung, Mehrwertsteuer und ohne jegliche Abzüge.
  2. Sämtliche Nebenkosten wie Steuern, Zoll- und Importgebühr, Transporte, Versicherungen, etc. werden dem Kunden verrechnet.
  3. Für Lieferungen in die Schweiz wird zusätzlich die MWST erhoben.
  4. Spirola ist berechtigt, auch bei festen Preisabsprachen, nachträglich eine Preisanpassung vorzunehmen, sofern sich die Materialkosten seit dem Zeitpunkt der Offerte verändert haben oder Umstände, die Spirola nicht vorgesehen hat, die Ausführung des Auftrags erschwert haben.
  5. Für Neukunden gilt grundsätzlich Vorauszahlung.

11. Versand, Transport, Lieferung

  1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Besondere Wünsche bezüglich Versand sind Spirola rechtzeitig mitzuteilen. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art ist Verantwortung des Kunden.
  2. Beanstandungen bezüglich Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder Frachtdokumente an den letzten Frachtführer zu richten.
  3. Wird der Versand aufgrund des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.

12. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen von Spirola sind bis zum 30. Tag nach Rechnungsdatum zu begleichen ohne Abzug von Skonto, Spesen oder sonstigen Abzügen.
  2. Der Zahlungstermin ist trotz verzögerter Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, etc. für die sich Spirola nicht zu verantworten hat, einzuhalten.
  3. Bei einem Zahlungsverzug wird durch Spirola eine Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen angesetzt. Bei Nichteinhalten des Termins hat der Kunde ein Verzugszins von 4% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz und eine Mahngebühr von 30.- CHF zu bezahlen.
  4. Spirola ist dazu berechtigt, bei Zahlungsverzug Ware oder Leistung zurückzuhalten, neue Zahlungsbedingungen und Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  5. Bis die vollständige Zahlung erfolgt ist bleibt Spirola Eigentümer sämtlicher Ware.

13. Übergang von Nutzen und Gefahr

  1. Sobald die Ware das Haus von Spirola zur Lieferung verlässt, gehen der Nutzen und die Gefahr zum Kunden über.
  2. Bei verzögerter Lieferung sind der Nutzen und die Gefahr ab dem eigentlichen Liefertermin beim Kunden. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
  3. Auch bei Teillieferungen gelten die oben genannten Bedingungen.

14. Abnahme

  1. Besondere Abnahmeverfahren müssen im Voraus vereinbart werden.
  2. Sofern keine besonderen Abnahmeverfahren festgelegt wurden, ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort selbstständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
  3. Allfällige Mängel sind vom Kunden innerhalb 7 Tagen für Hardwarekomponenten und innerhalb von 4 Wochen für kundenspezifische Software schriftlich Spirola zu melden. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als mängelfrei und genehmigt.

15. Garantie, Gewährleistung, Haftung

  1. Spirola verpflichtet sich zu Sorgfalt und liefert die Produkte in einer hohen Qualität.
  2. Entdeckte Mängel sind vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung für Hardwarekomponenten beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung und endet in der Regel nach 24 Monaten während der Gewährleistungsfrist.
  3. Spirola repariert oder ersetzt defekte Geräte (Ware) so rasch als möglich. Die Gewährleistungsfrist bleibt auch nach ersetzten Teilen gleich.
  4. Geräte mit entdeckten Mängel dürfen nicht mehr in Betrieb genommen werden und nicht geöffnet werden.
  5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch den Kunden oder durch die Lieferung entstanden sind, unsachgemässe Benützung, natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder andere Gründe die von Spirola nicht zu vertreten sind.
  6. Für Reparaturen, Eingriffe oder Änderungen, die nicht von Spirola durchgeführt wurden, wird keine Haftung übernommen und die Gewährleistung erlischt vorzeitig.
  7. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen.
  8. Spirola steht gerne auch nach der Gewährleistung zur Verfügung. Reparaturen ausser Gewährleistung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  9. Stellt sich heraus, dass die zurückgesendete Ware fehlerfrei ist, darf Spirola den Aufwand zur Fehlersuchung dem Kunden in Rechnung stellen.

16. Haftung

  1. Die Verwendung der Produkte und der Einsatz für einen bestimmten Zweck liegen in der Verantwortung des Kunden.
  2. Spirola haftet in vollem Umfang für den von ihr selbst durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Dies gilt jedoch nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
  3. In keinem Fall haftet Spirola dem Kunden oder Dritten gegenüber für Schäden die direkt oder indirekt durch Gebrauch, Betriebsausfall oder allfällige Störungen usw. zurückzuführen sind.
  4. Ansprüche des Kunden für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Nutzungsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen sowie andere mittelbaren und unmittelbaren Schäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Alle Arten von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, wie auch alle Ansprüche des Kunden sind in diesen AGB geregelt. Alle nicht ausdrücklich erwähnten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertag sind ausgeschlossen.

17. Eigentumsvorbehalt

  1. Spirola bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentümer sämtlichen Produkte und Gegenstände.
  2. Der Kunde ist dazu verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, Massnahmen zum Schutz des Eigentums von Spirola zu treffen.
  3. Hiermit ermächtigt der Kunde Spirola einen Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register auf Kosten des Kunden einzutragen.
  4. Spirola ist dazu berechtigt, bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstössen die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

18. Montage

  1. Die Montage am Bestimmungsort erfolgt nur soweit dies explizit vereinbart wurde.
  2. Für allfällige Montage hat der Kunde die Beleuchtung, Strom, Werkzeug, Hebezeug und Transportmittel auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
  3. Verzögert sich die Montage auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die Spirola nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde die Mehrkosten.

19. Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Spirola, wie auch der Kunde verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen die sie während der Erfüllung des Auftrags erhalten (z.B. Offerten, Zeichnungen, Projektunterlagen, etc.)
  2. Die Verwendung der Informationen für vertragsfremde Zwecke ist verboten und gilt auch nach Beendung des Vertrags.
  3. Sämtliche Unterlagen, Software, Zeichnungen, etc. unterliegen dem Datenschutz und dürfen vom Kunden nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
  4. Spirola, sowie der Kunde stellen sicher, dass Mitarbeitende, Hilfspersonen und Dritte ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  5. Der Kunde unterstellt sich einer Geheimhaltungspflicht über Unterlagen, Produkte, etc. welche er bei einem Besuch in der Firma Spirola gesehen hat.

20. Schlussbestimmungen

  1. Spirola behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen.
  2. Spirola, sowie der Kunde bemühen sich Streitigkeiten auf Grund des Vertrages oder der Erfüllung, auf gütlichem Wege zu klären.
  3. Alle Rechte an dieser AGB liegen bei Spirola. Das Kopieren, Vervielfältigen, Verbreiten oder sonstige Verwendung ist verboten.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt in allen Beziehungen das Schweizer Recht.
  2. Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. Spirola behält sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf den Kunden bei Gericht an seinem Sitz zu belangen.

© 2019 SPIROLA Elektronik GmbH